Nachhaltigkeitskommunikation ab September 2026: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Nachhaltigkeitskommunikation ab September 2026: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Nachhaltigkeit ist längst ein fester Bestandteil der Unternehmenskommunikation. Unternehmen berichten über Energieeffizienz, Klimaschutz, Ressourcenschonung, nachhaltige Gebäude oder langfristige Umweltziele. Gleichzeitig wird der rechtliche Rahmen für solche Aussagen deutlich enger.

Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland neue Anforderungen an Umwelt und Nachhaltigkeitsaussagen. Sie sollen Verbraucher besser vor irreführenden Aussagen und sogenanntem Greenwashing schützen.

Für die Unternehmenskommunikation bedeutet das einen wichtigen Wandel: Es reicht künftig noch weniger aus, Nachhaltigkeit lediglich positiv zu formulieren. Aussagen müssen präzise, nachvollziehbar und belegbar sein.

Für Kommunikationsverantwortliche stellt sich deshalb nicht nur die Frage, was ein Unternehmen über Nachhaltigkeit sagen möchte, sondern zunehmend auch, was es tatsächlich sagen kann und wie diese Aussage kommunikativ sauber aufgebaut wird.

Allgemeine Umweltbegriffe werden zum Risiko

 Begriffe wie

• nachhaltig
• umweltfreundlich
• grün
• ökologisch
• klimafreundlich
• umweltschonend

 gehören inzwischen zum üblichen Vokabular vieler Unternehmen.
Genau solche allgemeinen Aussagen stehen künftig besonders im Fokus.

 Pauschale positive Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden. Entscheidend ist, dass sie entweder durch eine entsprechend hervorragende Umweltleistung gedeckt sind oder bereits in der Kommunikation klar und hervorgehoben konkretisiert werden.

Für Kommunikationsstrategien bedeutet das: Allgemeine Begriffe sollten möglichst durch konkrete Informationen ersetzt oder unmittelbar erläutert werden.

 Statt:
„Wir setzen auf umweltfreundliche Energie.“
ist beispielsweise eine Aussage wie:
„100 Prozent des an diesem Standort eingekauften Stroms stammen aus erneuerbaren Energiequellen.“

deutlich konkreter.

Natürlich gilt immer: Die jeweilige Aussage muss tatsächlich zutreffen und belegbar sein.

 Von der Imageaussage zur überprüfbaren Information

Die neuen Anforderungen verändern damit auch die Art der Nachhaltigkeitskommunikation.

In der Vergangenheit wurden Umweltaspekte häufig auf einer übergeordneten Imageebene kommuniziert. Begriffe wie „grün“, „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“ sollten vor allem eine positive Wahrnehmung erzeugen.

Künftig gewinnt eine andere Form der Kommunikation an Bedeutung:

konkrete Maßnahmen, konkrete Zahlen und eine klar definierte Reichweite der Aussage.

Das bedeutet nicht, dass Kommunikation nüchtern oder technisch werden muss. Gute Kommunikation kann weiterhin verständlich, emotional und überzeugend sein. Die kommunikative Aussage muss jedoch auf einer belastbaren tatsächlichen Grundlage stehen.

 Nicht vom Einzelnen auf das Ganze schließen

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Reichweite einer Umweltaussage.

Bezieht sich eine positive Umweltleistung nur auf einen bestimmten Unternehmensbereich, Standort, Produktionsprozess oder Bestandteil eines Produktes, darf daraus nicht der Eindruck entstehen, diese Eigenschaft gelte für das gesamte Unternehmen oder Produkt.

Das ist gerade für Unternehmenswebseiten relevant.

Ein Unternehmen, das beispielsweise einen Standort vollständig mit erneuerbarer Energie versorgt, sollte nicht automatisch kommunizieren, das gesamte Unternehmen arbeite ausschließlich mit erneuerbaren Energien.

Dasselbe gilt für Immobilien und Projekte.

Statt ein Gebäude pauschal als „nachhaltig“ zu bezeichnen, kann es kommunikativ sinnvoller sein, genau die Merkmale hervorzuheben, die nachweisbar vorhanden sind.

Zum Beispiel:
„Das Gebäude verfügt über eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von XX kWp.“
oder:

„Der für die Allgemeinflächen eingekaufte Strom stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen.“

Die Kommunikation wird dadurch nicht schwächer. Im Gegenteil: Konkrete Aussagen können glaubwürdiger und überzeugender sein als allgemeine Versprechen.

Besondere Vorsicht bei Klimaneutralität und CO₂ Kompensation

Besonders sensibel wird die Kommunikation rund um Klimaneutralität.
Produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“ oder vergleichbare Formulierungen dürfen künftig nicht auf der bloßen Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen, wenn dadurch der Eindruck entsteht, das Produkt selbst habe eine neutrale, verringerte oder positive Klimawirkung.
Kompensation allein macht ein Produkt also nicht zu einem klimaneutralen Produkt.

Unternehmen können weiterhin kommunizieren, dass sie Klimaschutzprojekte unterstützen oder Emissionen kompensieren. Dabei muss aber klar erkennbar sein, was tatsächlich innerhalb des Produktes oder Unternehmens reduziert wurde und was durch externe Maßnahmen ausgeglichen wird.

Auch hier wird die sprachliche Präzision entscheidend.
Zukunftsversprechen brauchen eine belastbare Grundlage

Auch Aussagen über zukünftige Umweltleistungen werden stärker reguliert.

Aussagen wie
„Bis 2030 sind wir klimaneutral.“

oder

„Bis 2035 wirtschaften wir vollständig nachhaltig.“

sind nicht nur kommunikative Zielbilder. Sie müssen künftig durch klare und überprüfbare Verpflichtungen gestützt werden.
Dazu gehört ein realistischer Umsetzungsplan mit messbaren und zeitlich definierten Zielen. Auch eine regelmäßige Überprüfung durch einen unabhängigen externen Sachverständigen ist vorgesehen.

Für Kommunikationsverantwortliche bedeutet das:

Ein langfristiges Nachhaltigkeitsziel sollte nicht zuerst als Claim entwickelt und anschließend intern mit Inhalten gefüllt werden.
Der bessere Weg verläuft umgekehrt.

Zuerst braucht es eine belastbare Strategie und konkrete Maßnahmen. Daraus entsteht anschließend die Kommunikation.

Auch Siegel und Umweltkennzeichnungen gehören auf den Prüfstand
Nicht nur Texte sind betroffen.
Auch Nachhaltigkeitssiegel, Umweltlogos und andere Kennzeichnungen können beim Betrachter den Eindruck einer besonderen Umweltleistung erzeugen.
Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurden.
Unternehmen sollten deshalb insbesondere selbst entwickelte Umweltkennzeichnungen kritisch überprüfen.

Ein grafisches Element kann kommunikativ dieselbe Wirkung entfalten wie eine konkrete Aussage.

Die Überprüfung einer Webseite sollte deshalb nicht nur Texte umfassen, sondern das gesamte Erscheinungsbild der Nachhaltigkeitskommunikation.

Was Kommunikationsverantwortliche jetzt prüfen sollten
Unternehmen sollten ihre bestehende Kommunikation vor dem 27. September 2026 systematisch überprüfen.

Besonders relevant sind dabei:

• Startseiten und Unternehmensdarstellungen
• Nachhaltigkeitsseiten
• Produkt und Leistungsbeschreibungen
• Immobilien und Projektbeschreibungen
• Aussagen über Energieeffizienz und erneuerbare Energien
• Klimaneutralitätsaussagen
• zukünftige Umwelt und Klimaziele
• Nachhaltigkeitssiegel und eigene Umweltlogos
• Social Media Kommunikation
• Pressemitteilungen
• Präsentationen und Vertriebsunterlagen
• Bildsprache und grafische Elemente mit Umweltbezug

Bei jeder Aussage sollten drei Fragen gestellt werden:

 Was genau behaupten wir?
Auf welchen konkreten Bereich bezieht sich diese Aussage?
Können wir sie nachvollziehbar belegen?

Diese drei Fragen sollten künftig ein fester Bestandteil der Freigabe von Nachhaltigkeitskommunikation sein.

Was sich für die Kommunikationsstrategie verändert

Die neuen Vorgaben sind nicht nur eine juristische Herausforderung. Sie verändern auch die strategische Kommunikation.
Unternehmen müssen Nachhaltigkeitskommunikation stärker mit den tatsächlichen Unternehmensleistungen verzahnen.
Kommunikation, Strategie, Nachhaltigkeitsverantwortliche und gegebenenfalls die Rechtsberatung sollten deshalb enger zusammenarbeiten.
Aus unserer Sicht führt die Entwicklung zu einem grundsätzlich richtigen Ansatz:

Weniger pauschale Nachhaltigkeitsclaims. Mehr überprüfbare Substanz.

Gute Nachhaltigkeitskommunikation besteht künftig noch stärker darin, komplexe Leistungen so aufzubereiten, dass sie verständlich, glaubwürdig und gleichzeitig rechtlich belastbar kommuniziert werden können.

Das kann sogar ein Wettbewerbsvorteil sein.
Denn konkrete Fakten schaffen Vertrauen und ermöglichen Unternehmen, tatsächliche Leistungen stärker von reinen Imageaussagen abzugrenzen. 

Fazit: Nachhaltigkeitskommunikation wird anspruchsvoller, aber auch glaubwürdiger

Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben ab dem 27. September 2026 steigen die Anforderungen an Umwelt und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich.
Für Unternehmen bedeutet das jedoch nicht, weniger über Nachhaltigkeit zu kommunizieren.

Es bedeutet, besser darüber zu kommunizieren.

Die entscheidende Frage lautet künftig nicht mehr:

„Wie können wir möglichst nachhaltig klingen?“

Sondern:
„Welche konkrete Leistung können wir nachweisen und wie kommunizieren wir sie verständlich und überzeugend?“

Genau darin liegt künftig eine der zentralen Aufgaben strategischer Unternehmenskommunikation.

Stand: September 2026
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Einordnung aus Sicht der Unternehmenskommunikation. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragestellungen empfiehlt sich eine Prüfung des Einzelfalls durch eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung.