Zeit für den Wechsel – A.T.U macht fit für den Winter
Temperaturen unter Null Grad und Schneefall bis in tiefere Lagen. Wer im Winter sein Auto rechzeitig mit griffigen Winterreifen rüstet, ist gut beraten: Seit 2006 ist die neue Straßenverordnung in Kraft. Seitdem gilt: Die Kraftfahrzeug-Ausrüstung muss den herrschenden Wetterverhältnissen angepasst sein. Damit ist vor allem die geeignete Bereifung gemeint. Wer gegen diese Pflicht verstößt, zahlt ein Bußgeld von 20 Euro. 40 Euro sind fällig, wenn durch ein mangelhaft ausgestattetes Auto der Verkehr behindert wird.
Auch versicherungsrechtlich müssen Autofahrer, die mit den falschen Reifen unterwegs sind, mit Nachteilen rechnen. So kann es bei der Schuldfrage zu einer Mithaftung kommen: Die Kaskoversicherung darf die Leistung verweigern, wenn der Nachweis erbracht wird, dass sich der Fahrer durch die Wahl der Reifen grob fahrlässig verhalten hat. Mit A.T.U. sind Autofahrer gut beraten: Im Reifensortiment der über 600 A.T.U-Filialen findet sich deutschlandweit eine große Auswahl vieler namhafter Hersteller.