Der Geschäftsbericht als Spiegelbild eines Unternehmens

Der Geschäftsbericht als Spiegelbild eines Unternehmens

Bildsprache, Kreativität und Übersichtlichkeit – der erste Eindruck zählt.

Aktiengesellschaften sind gesetzlich verpflichtet jährlich einen Geschäftsbericht zu veröffentlichen, um gegenüber Anteilseignern und der interessierten Öffentlichkeit Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr abzulegen – Transparenz durch umfangreiche Information ist das Ziel.

Das reicht aber noch nicht aus. Finanzberichte dienen ebenfalls als Imageträger. Unternehmenswerte, Ziele und Strategien können ansprechend aufbereitet und nicht nur textlich sondern auch visuell und haptisch vermittelt werden. Dabei gibt es keine Formvorschriften für Geschäftsberichte – neben harten Fakten bleibt viel Platz für Kreativität und Inszenierung. Durch interessante Grafiken und ausdruckstarke Bilder wird der Inhalt ansprechend aufbereitet.

Auch die Haptik hat einen hohen Stellenwert. Aufwändige Produktionen und verschiedenste Veredelungen setzen Akzente. Geschäftsberichte werden mehr und mehr zu kleinen Kunstwerken.

Für einen hohen Wiedererkennungswert gilt es, eine Einheitlichkeit der Darstellungsform zu bewahren.

Die Prime Office REIT-AG geht mit gutem Beispiel voran. Der Geschäftsbericht ist übersichtlich und klar strukturiert, die Gestaltung kreativ und elegant. Die Aktiengesellschaft spiegelt sich in ihrem Jahresabschluss als Unternehmen für hochwertige Büroimmobilien in Deutschland wieder und stellt ihr gesamtes Portfolio vor. Alle Immobilien werden in realer und abstrakter Form abgebildet, schmücken und ordnen somit die „hard facts“. Jedes Jahr nach demselben Konzept, aber immer einen Schritt weiter.

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