Direkte Demokratie – mal dafür, mal dagegen

Direkte Demokratie – mal dafür, mal dagegen

Stuttgart 21 und das Rauchverbot in Bayern sind bekannte Beispiele dafür: In den vergangenen Jahren waren Bürgerbegehren und Volksentscheide große Themen und Streitpunkte auf der politischen und öffentlichen Agenda.

Diese Form der Mitsprache ist dadurch vermehrt in das Bewusstsein der Bürger gerückt.

Sowohl eine große persönliche und politische Relevanz der Themen als auch medienwirksame Kampagnen durch Parteien und Interessengruppen sorgen dafür, dass bei strittigen Themen vermehrt der Ruf nach direkter Mitsprache durch Bürger laut wird.

In jüngster Zeit hat sich aber genau hier eine neue Problematik aufgetan. Parteien und Interessengruppen desselben Lagers sind einmal für, einmal gegen die direkte Mitsprache der Bürger. In einem Fall setzten sich besagte Gruppen aus Umweltgründen für einen Bürgerentscheid ein, in einem anderen Fall wehren sie sich vehement dagegen.

So geschehen im Fall der 3. Startbahn für den Flughafen München und eines Skiliftes am Riedberger Horn im Allgäu.

Die seit Jahren andauernde Debatte um eine mögliche dritte Start- und Landebahn am Flughafen München wurde vor vier Jahren durch das Ergebnis eines Bürgerentscheids zunächst zugunsten der Gegner entschieden. Diese hatten sich stark für einen Bürgerentscheid gemacht und überwiegend aus Umweltschutzgründen gegen den Bau ausgesprochen.

Anders sieht die Situation am Riedberger Horn aus. Hier argumentieren die Gegner wieder aus Sicht des Umweltschutzes gegen den Bau des Skiliftes – wollen aber keinen Bürgerentscheid. Der naheliegende Grund hierbei: Laut Umfragen befürwortet die Mehrheit der Bürger, die bei einer Abstimmung befragt werden würden, den Bau. Für die Gegner würde eine Abstimmung also eine Niederlage bedeuten.

Hier entsteht das Dilemma: Beide Male vertreten die Gegner dieselbe Position – Umwelt geht vor. Aber Bürgerentscheiden stehen sie ambivalent gegenüber: Einmal befürworten sie diese Methode der direkten Demokratie, einmal nicht.

Ist dieser Wechselkurs aber vertretbar? Kann man sich einmal lautstark für einen Bürgerentscheid aussprechen und etwas später dagegen, obwohl man in beiden Fällen aus demselben Grund gegen die Projekte ist, über die entschieden werden soll?

Was bedeutet dies für das Ansehen von Bürgerentscheiden und für die Interessengruppen?

Aus demokratischer Sicht macht es keinen Sinn, nur dann für die Möglichkeit eines Bürgerentscheids zu sein, wenn man davon ausgehen kann, dass dieser zu Gunsten seiner eigenen Interessen ausfällt. Vor allem als Partei und Interessensvertretung büßt man mit dieser Haltung an Glaubwürdigkeit ein.

Bürgerentscheide dienen den stimmberechtigten Wählern dazu, an der Gestaltung ihres Landes teilzunehmen. Ihre Berechtigung ist gesetzlich verankert. Alle Ergebnisse von Bürgerentscheiden sollten von politischen und zivilen Akteuren akzeptiert werden – denn sonst widersprechen sie ihren demokratischen Prinzipien.

Sieht man als Partei oder Interessengruppe in einem Bürgerentscheid den einzigen Weg, um seine Position durchzusetzen, gibt es genug Mittel, um die Abstimmung zu seinen Gunsten zu entscheiden: Eine frühzeitige und transparente Kommunikation über das Thema, Medienpräsenz, Kontakt zu relevanten Akteuren und vor allem Nähe zu den Bürgern. Sie haben es letztendlich in der Hand, wie ein Bürgerentscheid ausgeht.

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