Eine Perspektive für Großprojekte in Deutschland
Großprojekte und Deutschland – seit Jahren eine Thematik mit Sprengkraft. Vorhaben wie Stuttgart 21, die Elbphilharmonie oder der Berliner Flughafen sind Negativbeispiele dafür, wie wichtige Projekte nicht konzipiert und umgesetzt werden sollten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung 2013 die Reformkommission Großprojekte ins Leben gerufen.
Aufgabe des Gremiums ist die Ausarbeitung eines Maßnahmenpaketes, damit Zeit- und Kostenpläne bei Infrastrukturvorhaben besser gehandelt und eingehalten werden können. Nun liegt der Abschlussbericht vor. Im Zentrum steht ein 10-Punkte-Aktionsplan, der bei allen Projekten berücksichtigt und eingehalten werden soll:
1. Kooperatives Planen im Team
2. Erst planen, dann bauen
3. Risikomanagement und Erfassung von Risiken im Haushalt
4. Vergabe an den Wirtschaftlichsten, nicht den Billigsten
5. Partnerschaftliche Projektzusammenarbeit
6. Außergerichtliche Streitbeilegung
7. Verbindliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
8. Klare Prozesse und Zuständigkeiten/Kompetenzzentren
9. Stärkere Transparenz und Kontrolle
10. Nutzung digitaler Methoden – Building Information Modeling (BIM)
Besonders bei den potentiellen Risiken empfiehlt die Reformkommission ein transparentes und offenes Risikomanagement. Wesentlich für das Gelingen ist auch eine kontinierliche Einbindung der Öffentlichkeit – je frühzeitiger desto besser. Im Falle von besonders umstrittenen Projekten, bei denen Widerstand durch Bürger und Interessensgruppen absehbar ist, sollen mögliche Planungsalternativen vor einem Raumordnungsverfahren diskutiert werden. Dann besteht noch die Chance einer glaubwürdigen und konsensorientierten Entwicklung. Die Empfehlungen der Kommission zur Bürgerbeteiligung lassen sich in den folgenden drei Aspekten zusammenfassen:
- Frühzeitige, offene und kontinuierliche Bürgerbeteigung – nämlich dann, wenn es noch tatsächliche Entscheidungsspielräume gibt
- Projektkosten erst dann öffentlich kommunizieren, wenn diese auch hinreichend belastbar sind
- Bürger müssen über den gesamten Projektierungs- und Realisierungszeitraum über alle möglichen Änderungen informiert werden