EU beschäftigt sich mit neuen Datenschutzregelungen
Datenschutz gehört zu den wichtigsten wirtschaftspolitischen Themen der letzten Jahre. Dementsprechend beschäftigt sich auch die Europäische Kommission in Brüssel mit der Frage, wie bei den Verbrauchern der Datenschutz am besten geregelt werden kann – sowohl online als auch offline. Bereits 2012 hat die Kommission eine grundsätzliche Reform der geltenden Rechtslage angestoßen.
Nachdem das Parlament im März 2014 sich dazu positioniert hat, ist nun der Ministerrat am Zug. Ein erstes Übereinkommen gibt es zur Frage, wie das Einverständnis zur Weiterverarbeitung persönlicher Daten umgesetzt werden kann. Der Ministerrat hat sich dafür ausgesprochen, dass es hierfür in jedem Fall die unmissverständliche Zustimmung von Seiten des Rechteninhabers benötigt. Schweigen oder Nicht-Äußerung können nicht als Zustimmung gewertet werden. Ein zentraler Aspekt betrifft die automatisierte Auswertung von nutzerspezifischen Informationen, das sog. „Profiling“.
Profiling ist substantieller Bestandteil für das Funktionieren vieler Online-Technologien und deshalb von großer Bedeutung für Wirtschaft und Unternehmen. Der Ministerrat debattiert, ob diese Mechanismen in ihrer Gesamtheit oder partiell verboten werden sollen. Dies würde massiven negativen Einfluss auf die weitere Entwicklung eines individualisierten Internets haben. Aus diesem Grund muss es flexible Regulierungsmaßnahmen zu diesem Thema geben, anstatt „One-size-fits-all“-Regelungen. Dasselbe gilt auch für Geldstrafen im Falle einer Verletzung von Datenschutzbestimmungen – im aktuellen Gesetzestext der EU sind dafür Strafzahlungen in Höhe von bis zu 5 Prozent des Jahresumsatz vorgesehen.